Gerade erst berichteten wir euch, dass die Bewerbungsfrist für die neue DSDS-Staffel bis zum 15. August verlängert wurde und nun auch Österreicher und Schweizer die Chance haben, sich gesanglich vor dem Jury-Trio zu beweisen, schon kommen wieder neue Regeln ans Licht. Und diese dürften bei einigen Fans auf Verwunderung stoßen.Wie t-online.de berichtet, soll es für die Kandidaten neue Vertragsklauseln geben. So bestätigte RTL-Sprecherin Beate Schmiedehausen gegenüber der Webseite, dass alle Teilnehmer ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Schufa-Bonitätsauskunft, ein ärztliches Attest und ein Attest eines HNO-Arztes vorlegen müssen, die für den Recall zugelassen wurden.
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