Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis. Das entschied heute um 13 Uhr das Jugendschöffengericht in Darmstadt. Der No Angels Sängerin wurde vorgeworfen, einem Ex-Freund ihre HIV-Infektion verschwiegen und ihn so „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ angesteckt zu haben. Auf Grund von schwerer Körperverletzung lautete das Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit. Diese Strafe kommt der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Nadja hatte zu Prozessbeginn gestanden, seit 1999 von der Infektion gewusst, aber dennoch ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.
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